Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Welche Dienstleistungen bietet die GCC an?

Die GCC bietet Ihnen seriöse und kompetente Karriereberatung und -planung.
Das Leistungsportfolio umfasst:
  • Akademische Titelberatung
  • Diplomatische Titelberatung
  • Netzwerkoptimierung
  • Coaching und Beratung
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre gegenwärtige Position - sei es nun gesellschaftlich oder beruflich - sichern wollen, oder ob Sie neue Wege einschlagen und sich weiterentwickeln und verändern wollen. Ihre Karriere steht im Zentrum der Aufmerksamkeit und Dienstleitungen der GCC. Die Frage "Wie können wir Sie dabei unterstützen, das zu erreichen, was Sie sich wünschen?" ist der Motor des Schaffens der GCC.

Die GCC Global Career Concepts unterstützt Sie, indem sie Ihnen in organisatorischer und administrativer Hinsicht den Weg zu dem von Ihnen angestrebten Titel ebnet und Sie bis zur Verleihung begleitet. Insofern handelt es sich bei der Leistung der GCC Global Career Concepts und deren Berater nicht um die Lieferung eines Doktor-, Professor- oder Senatortitels gegen Entgelt, sondern um die beratende Unterstützung bei der Erlangung eines akademischen Titels.





Sind die möglichen Abschlüsse (u. a. Bachelor-, Master- und Doctor Degree), die die GCC anbietet, in Deutschland auch anerkannt?

Die GCC kooperiert ausschließlich mit international anerkannten Hochschulen und Instituten. Besonders im Rahmen der Promotions- bzw. Habilitationsberatung wird strengstens darauf geachtet, dass Sie Ihren erreichten Titel auch ohne Herkunftsnachweis führen können.





Was ist ein "ordentliches Promotionsverfahren" und welche Voraussetzungen sind dafür notwendig?

Ein "ordentliches Promotionsverfahren" ist ein standardisierter Ablauf, der eine erfolgreiche Promotion ermöglicht. Eine Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. Ein "ordentliches Promotionsverfahren" kann der Studierende ausschließlich an einer staatlichen oder anerkannten Universität mit uneingeschränktem Promotionsrecht durchlaufen.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem ordentlichen Promotionsverfahren sind:
  • Der Nachweis über die erforderliche Vorbildung, also ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studienganges an einer deutschen oder an einer anerkannten ausländischen wissenschaftlichen Hochschule.
  • Ein Dissertationsthema in Form eines Abstracts oder einer Gliederung.




Wie läuft ein "ordentliches Promotionsverfahren" ab?

Ein "ordentliches Promotionsverfahren" ist ein standardisierter Ablauf, an dessen Ende die Promotion steht. Man kann ein solches Verfahren entweder als eingeschriebener Student, im Rahmen eines Promotionsvertrages oder durch eine einfache Aufnahmeerklärung durchlaufen. Welcher dieser drei Wege eingeschlagen wird, liegt in der Entscheidungsgewalt der entsprechenden Hochschule. Die Eckpunkte eines "ordentlichen Promotionsverfahrens" sind:
  • die Zulassung
  • die Annahme der Dissertation (wissenschaftliche Arbeit)
  • das Bestehen der mündlichen Prüfung und
  • die Ablieferung der Pflichtexemplare der Dissertation
  • die Anwesenheit des Studierenden bei bestimmten Terminen.
Die persönliche Anwesenheit des Doktoranden ist bei einigen obligatorischen Terminen während des Promotionsverfahrens unumgänglich. Zu diesen Terminen zählen der Vorstellungstermin, die mündliche Prüfung in Form der Verteidigung der eigenen Arbeit sowie ein an einigen Universitäten die Doktorprüfung.
  • Beim Vorstellungstermin legt der Kandidat seinen akademischen Hintergrund offen und wird als Promovierender an der Universität aufgenommen.
  • Die mündliche Prüfung - auch Rigorosum oder Disputation genannt - ist ein Termin, an dem der Kandidat seine Arbeit gegenüber den Einwänden der Prüfungskommission (und in einigen Fällen des Auditoriums) verteidigt. Dieser Prüfungstermin kann zudem eine Wissensprüfung aus dem zu Grunde liegenden Fachgebiet umfassen.
  • Diese so genannte Doktorprüfung ist entweder in das Rigorosum eingebettet, oder findet an einem gesonderten Termin statt.
Haben Sie diese Termine erfolgreich hinter sich gebracht, wird Ihnen in den darauf folgenden Wochen Ihre Urkunde zugesendet.





Wie lange dauert das Promotionsverfahren?

Das Promotionsverfahren umfasst inhaltlich die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit sowie die Prüfungstermine. Daher variiert die Promotionsdauer je nach der für die Erstellung der Dissertationsschrift benötigten Zeit. Üblicherweise werden die Kandidaten und Kandidatinnen jedoch innerhalb von zwei Immatrikulationssemestern fertig.





Mit welchen Universitäten arbeitet die GCC zusammen?

Die GCC arbeitet mit verschiedenen, anerkannten Hochschulen im In- und Ausland zusammen. In erster Linie findet die Zusammenarbeit mit Universitäten aus den EU-Staaten statt. Denn Titel und Grade aus diesen Ländern können innerhalb der EU in der Regel ohne Herkunftshinweis - somit ohne einen Klammerzusatz - geführt werden.

Welche Universität für die jeweilige Promotion ausgewählt wird, hängt von Fachrichtung und Thema der Arbeit sowie den individuellen Gegebenheiten des Kandidaten ab.

Was/Wie viel muss ein Interessent an Kosten/Zeit aufbringen?

Im Regelfall erlangen die Kandidaten innerhalb einer Frist von wenigen Semestern extern - also ohne Präsenzpflicht am Studienort - ihre Promotion. Der persönliche Zeitaufwand innerhalb dieser Zeitspanne steht in direktem Zusammenhang mit der für die Erstellung der Dissertationsschrift benötigten Zeit und der Vorbereitung auf die Prüfungen. Die Pflichttermine (Vorstellungstermin und Prüfungen) an der Hochschule müssen persönlich wahrgenommen werden und beanspruchen jeweils in etwa einen halben Tag. Die Vorbereitung auf diesen Termin beinhaltet jedoch einen gewissen Zeitaufwand. Dies begründet sich darin, dass Sie Ihren Titel nicht kaufen, sondern diesen durch Dissertation und Rigorosum ordnungsgemäß und für jedermann überprüfbar erlangen.

Die Investitionen belaufen sich erfahrungsgemäß auf eine Summe zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Die Summe variiert je nach Hochschule (Studiengebühren), Aufwand und persönlichem Engagement. Bei beruflicher Veranlassung sind die mit der Promotion verbundenen Kosten normalerweise steuerlich in voller Höhe absetzbar. Nähere Auskünfte hierzu kann Ihnen Ihr Steuerberater geben.





Welche Sicherheit habe ich als Kunde?

Die Leistungen der GCC im Rahmen Ihrer akademischen Beratung werden in einem individuellen Vertrag genau definiert. So haben Sie als Kunde der GCC eine rechtsverbindliche Sicherheit über die zu erbringenden Leistungen.





Kann ein FH-Absolvent promovieren?

Die Absolventen von Fachhochschulen bzw. Berufsakademien stellen einen Sonderfall bei der Zulassung zu einem ordentlichen Promotionsverfahren dar. Jedoch besteht an bestimmten Universitäten in Osteuropa die Möglichkeit, direkt am Konsultationstag eine so genannte Differenzprüfung abzulegen. Mit dem Bestehen dieser eher symbolischen Prüfung wird dem Kandidaten die Promotionsberechtigung ausgesprochen.

In diesem Punkt wird es in den kommenden Jahren jedoch zu einschneidenden Veränderungen kommen. Somit werden voraussichtlich Prädikatsexamen, Aufbauseminare, etc. notwendig werden. Aus diesem Grund ist FH-/BA-Absolventen eine schnelle Entscheidung zu empfehlen.





Kann ich ohne Abitur promovieren?

Kurz gesagt - ja. Allerdings nicht ganz ohne Aufwand. Denn das Bologna-Abkommen legt europaweit Maßnahmen fest, die zur Etablierung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraumes führen sollen. Dazu zählen die Einführung international gültiger und anrechenbarer akademischer Grade, die Umstellung auf ein dreigliedriges Studiensystem (Sufe1: Bakkalaureat bzw. Bachelor / Bachelor Degree, Stufe 2: Master / Master Degree und Stufe 3: Doktorat / Doctor Degree), die Einführung eines international vergleichbaren Credit-Systems (ECTS) bei Lehrveranstaltungen, die Förderung der Studierenden- und Lehrendenmobilität und die Entwicklung von europaweit gültigen Qualitätsstandards sowie Methoden ihrer Evaluierung.

Für die Zulassung zu einem "ordentlichen Promotionsverfahren" müssen Sie die beiden ersten Stufen (Bachelor / Bachelor Degree und Master / Master Degree ) erfolgreich absolviert haben. Vor der Promotion steht also zunächst die Erlangung eines Studienabschlusses.

Dies ist auch ohne Abitur an vielen Colleges - unter anderem in England, Irland und den USA - möglich. Abhängig vom gewählten College und den persönlichen Voraussetzungen ist es in Idealfall möglich, innerhalb von 3-6 Monaten (in Deutschland dauert dies etwa 3 Jahre) einen Bachelor an einer anerkannten Hochschule zu erwerben. Das hier zugrunde liegende, sehr komplizierte Verfahren nennt sich "Portfolio Evaluation" und basiert darauf, dass man die für den Bachelor-Abschluss notwendigen Credits mitunter für Lebenserfahrung bekommt.

Auch bei Masterstudiengängen kann neben den Studienleistungen unter Umständen die Lebens- und Berufserfahrung geltend gemacht werden. Allerdings ist innerhalb eines Masterstudienganges die Anfertigung einer "Master Thesis" - einer ausführlichen wissenschaftlichen Hausarbeit - unumgänglich. Auch hierbei berät die GCC Sie gerne.

Im Anschluss ist die Promotion durch ein "ordentliches Promotionsverfahren" möglich.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Doktorgrade extern zu erwerben. So genannten Berufsdoktorate werden ohne Vorlage einer Dissertationsschrift an erfahrene und erfolgreiche Praktiker, die keinen akademischen Grad besitzen müssen, verliehen. Ebenso werden mit dem Titel "Doctor of Science", wissenschaftliche Verdienste gewürdigt. Auch die Verleihung einer Ehrendoktorwürde (Dr. h. c.) stellt eine Möglichkeit dar, ohne Abitur einen Doktortitel zu erlangen.





Was ist eine Ehrendoktorwürde (Dr. h.c.)?

Der Titel Doktor honoris causa (aus dem Lateinischen "der Ehre halber") wird gelegentlich von Universitäten oder Fakultäten an Personen verliehen, die sich in besonderer Weise um die Hochschule verdient gemacht haben.

Im Gegensatz zur ordentlichen Promotion ist zur Verleihung eines Ehrendoktorgrades weder Prüfung vorgesehen, noch ein akademischer Abschluss zwingend notwendig.

Den Titel des Dr. h. c. dürfen Sie selbstverständlich öffentlich führen. Je nach Bundesland ist die Eintragung in den Pass möglich.





Wie erhält man eine Ehrendoktorwürde und welcher finanzielle Aufwand ist damit verbunden?

Die Ehrendoktorwürde (Dr. honoris causa) wird von Universitäten an besonders verdiente Persönlichkeiten verliehen. Dabei gelten völlig andere Spielregeln, als bei der Erlangung einer ordentlichen Promotion. Allerdings ist ein Ehrendoktorgrad ebenso wenig zu kaufen wie jeder andere akademische Titel einer anerkannten oder staatlichen Universität.

Voraussetzungen für einen Dr. h. c. sind ein untadeliger Lebenslauf, im Idealfall der Nachweis einer akademischen Laufbahn, vielleicht die eine oder andere Veröffentlichung oder auch bereits erlangte in- oder ausländische Ehrungen.

Ehrendoktor kann in der Regel nur werden, wer die Universität selbst, ihre Forschungsvorhaben oder spezielle Projekte fördert.

Die Kosten einer solchen Verleihung hängen eng mit Fakultät, Universität, Aufwand, persönlichem Engagement und erbrachten Vorleistungen zusammen. Der genaue Betrag kann erst nach Eingang Ihres Lebenslaufes und nach Rücksprache mit einer hierzu passenden Fakultät beziffert werden. Als groben Anhaltspunkt können Sie Gesamtkosten ab 30.000,- EUR veranschlagen. Auch diese Aufwendungen sind in der Regel in voller Höhe von der Steuer absetzbar.





Bietet die GCC einen umfassenden Service an?

Die GCC bietet Ihnen gerne einen mehrdimensionalen und vielseitigen Service nach persönlicher Absprache an, der Ihren persönlichen Aufwand auf ein Minimum reduziert. Die individuellen Details hierzu werden in einem vertraulichen Beratungsgespräch geklärt.